Historische Landkarten

Die Vorarlberger Landesbibliothek verfügt über weit mehr als 1.000 aktuelle und historische Landkarten. Die Sammlung erstreckt sich von Wanderkarten (für Sommer und Winter) über geologische Karten bis hin zu historischen und amtlichen topographischen Karten. Die älteste Karte wurde von David Seltzlin gestochen und stammt aus dem Jahre 1572. Sie zeigt in altkolorierter Ausführung den Schwäbischen Kreis. Zum historischen Bestand zählen etliche bekannte Karten wie etwa die so genannte Vorarlbergkarte des Blasius Hueber aus dem Jahre 1783 oder die in neun Blättern erschienene Schwabenkarte von Michael Seutter von 1725.
Der Großteil der Landkarten ist mittlerweile inhaltlich erschlossen und über den Bibliothekskatalog abrufbar. Vereinzelt ist der Beschreibung bereits ein Digitalisat der Karte beigefügt, so dass unmittelbar geprüft werden kann, ob die Karte den gestellten Anforderungen entspricht.

 

Nutzungsbedingungen

Die Werke bzw. Inhalte dieser Sammlung stehen unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

Bei der Verwendung von Bildern aus der Landkartensammlung muss folgende Namensnennung verwendet werden: „Foto: Sammlung Historische Landkarten, Vorarlberger Landesbibliothek“

 

Digitalisierung

Die historischen Landkarten werden seit 2009 laufend digitalisiert. Bei den Produkten der Digitalisierung handelt es sich um Ansichtsexpemlare. Die Originale werden weiterhin in der Landesbibliothek gelagert und bewahrt.

 

  • Digitalisierungsformat
  • Format: image/tiff
  • LWZ-Komprimierung: keine
  • Punktdichte: 300 ppi
  • Farbtiefe: 24Bits/Pixel
  • Farbraum: Adobe RGB 1998
  • Digitalisierungshardware: Zeutschel

 

Anmeldung bestehender Urheberrechte Dritter an verfügbar gemachten Materialien

Die Vorarlberger Landesbibliothek übernimmt als eine Infrastruktur- und Koordinationseinrichtung für das Bildungswesen des Landes Vorarlberg die Aufgaben eines öffentlichen Informations-, Dokumentations- und Kommunikationszentrums. Als Archivbibliothek ist die Vorarlberger Landesbibliothek bei der Wahrnehmung dieser ihr gem. §1 des Statutes der Vorarlberger Landesbibliothek obliegenden Aufgaben, die Interessen der Allgemeinheit am Erhalt und der Vermittlung des kulturellen Erbes zur Geltung zu verhelfen. Dabei ist die Landesbibliothek im besonderen Maße darauf bedacht, Immaterialgüterrechte Dritter zu wahren. Entsprechend richtet die Landesbibliothek auch ihre internetbasierten Angebote aus. Angesichts der Fülle an verfügbar zu machenden Digitalgütern, insbesondere digitalisierter Fotografien, ist es unmöglich, jede beabsichtigte Veröffentlichung eines Objekts auf die Rechtsmäßigkeit in jeder Hinsicht zu prüfen. Die Vorarlberger Landesbibliothek hat vor Veröffentlichung der Digitalgüter eine eingehende Recherche die Rechtslage sowie die Rechteinhaberschaft betreffend angestellt und sich, soweit erforderlich, die notwendigen Rechtspositionen durch den Rechteinhaber einräumen lassen. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass die Verfügbarmachung eines Digitalgutes unter Umständen die (Immaterialgüter-) Rechte eines Dritten verletzt.

 

Sofern Sie annehmen, dass ein durch die Vorarlberger Landesbibliothek verfügbar gemachtes Digitalgut, insbesondere eine online veröffentlichte Fotografie, rechtswidrig ist und Sie in Ihren Rechten verletzt, bitten wir Sie, dies der Vorarlberger Landesbibliothek unter Bezeichnung des konkreten Digitalguts mitzuteilen. Die Landesbibliothek wird Ihr Anliegen prüfen und, sofern eine Rechtsverletzung vorliegt, diese umgehend abstellen. Bitten wenden Sie sich dazu mit folgenden Angaben per E-Mail an landesbibliothek@vorarlberg.at.

 

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail
  • Bezeichnung des vermeintlich verletzenden Digitalguts
  • Bezeichnung des vermeintlich verletzten Rechts (z.B. Urheberrecht)
  • Bitte führen Sie aus, woraus sich Ihr Recht an dem Digitalgut ableitet (bitte entsprechende Nachweise beifügen)
  • Im Falle der tatsächlichen Verletzung eines Rechtes: Sind Sie bereit, der Vorarlberger Landesbibliothek an dem Digitalgut ein Nutzungsrecht einzuräumen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

 

Anmeldung berechtigter Interessen gegen die Veröffentlichung eines Personenbildnisses

Die Vorarlberger Landesbibliothek übernimmt als eine Infrastruktur- und Koordinationseinrichtung für das Bildungswesen des Landes Vorarlberg die Aufgaben eines öffentlichen Informations-, Dokumentations- und Kommunikationszentrums. Als Archivbibliothek ist die Vorarlberger Landesbibliothek bei der Wahrnehmung dieser ihr gem. §1 des Statutes der Vorarlberger Landesbibliothek obliegenden Aufgaben, die Interessen der Allgemeinheit am Erhalt und der Vermittlung des kulturellen Erbes zur Geltung zu verhelfen. Dabei ist die Landesbibliothek auch darauf bedacht, rechtlich relevante Sphären Einzelner, insbesondere immaterialgüterrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Interessen zu wahren. Entsprechend richtet die Landesbibliothek auch ihre internetbasierten Angebote aus. Angesichts der Fülle an verfügbar zu machenden Digitalgütern, insbesondere digitalisierter Fotografien und angesichts der Mannigfaltigkeit möglicher betroffenen Interessen ist es unmöglich, jede beabsichtigte Veröffentlichung eines Objekts auf Rechtmäßigkeit in jeder Hinsicht zu prüfen. Daher ist es auch nicht völlig ausgeschlossen, dass die Verfügbarmachung eines Digitalgutes unter Umständen im Einzelfall in Rechte Dritter eingreift. Sofern Sie annehmen, dass ein durch die Vorarlberger Landesbibliothek verfügbar gemachtes Digitalgut, insbesondere eine online veröffentlichte Fotografie, rechtswidrig ist und Sie in Ihren Rechten verletzt, bitten wir Sie, dies der Vorarlberger Landesbibliothek unter Bezeichnung des konkreten Digitalguts mitzuteilen. Die Landesbibliothek wird Ihr Anliegen prüfen und, sofern eine Rechtsverletzung vorliegt, diese umgehend abstellen. Bitten wenden Sie sich dazu mit folgenden Angaben per E-Mail an landesbibliothek@vorarlberg.at.

 

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  • Bezeichnung des vermeintlich verletzenden Digitalguts
  • Bitte führen Sie aus, in welchem Verhältnis Sie zu dem betreffenden Digitalgut stehen und warum das Digitalgut Ihrer Ansicht nach Ihre Rechte verletzt.