Land Vorarlberg

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Wahlen in 34 Gemeinden des Landes verfassungswidrig : Wiederholung der Gemeindevertretungswahlen von 1980

Veröffentlicht am 18.01.2020 von Harald Eberle, MSc

Die Gemeindevertretungswahl im Jahr 1980 wurde von einem damals vorübergehend in Doren wohnhaften Mann angefochten. Diese Anfechtung löste eine Lawine von Problemen aus. Der Verfassungsgerichtshof prüfte den Fall und ließ die bis dahin in vielen Vorarlberger Gemeinden praktizierte Mehrheits- bzw. Persönlichkeitswahl als verfassungswidrig aufheben. In den 34 betroffenen Gemeinden musste die Wahl daher im Jahr 1984 wiederholt und ab 1985 als Listenwahl praktiziert werden. Nach einer Novelle des Bundesverfassungsgesetzes im Jahr 2000 wurde das Mehrheitswahlverfahren aber wieder eingeführt und kommt seither wieder in mehreren Gemeinden zur Anwendung.

Paul Feurle (im Bild links) wurde durch die Wahlwiederholung innerhalb von fünf Jahren dreimal zum Bürgermeister von Doren gewählt.
Gelassen sehen konnte man die Wahlwiederholung im Gemeindeamt Hittisau. Bezau und Hittisau waren die einzigen Gemeinden im Bregenzerwald, wo die Wahl nicht wiederholt werden musste.
Unter Federführung von Dr. Anton Sutterlüty (Egg) setzten sich die Vorarlberger Bürgermeister bei Bundeskanzler Sinowatz für die Wiedereinführung des Mehrheitswahlrechts ein.
LH Keßler befürchtete, dass sich weniger Personen für die Kommunalpolitik engagieren lassen, da sie sie nicht bereit sind, „sich der parteipolitischen Auseinandersetzung zu stellen“.
Eine andere Haltung hatte die SPÖ. LAbg. Dr. Arnulf Häfele argumentierte, dass das Mehrheitswahlrecht eher mit dem Zensus-Wahlrecht zusammenhinge und eine „Karikatur des Persönlichkeitswahlrechts“ darstelle.
Wahlplakat der offenen Bürgerliste Dornbirn aus dem Jahr 1985.